Regelungen für grenzüberschreitende Zahlungen 
innerhalb der europäischen Union

Im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr in Europa haben sich zum 01.07.2003 Veränderungen ergeben, die vorrangig zum Ziel haben, im Interesse des Bankkunden die Preise für bargeldlose Zahlungen zu senken. Dadurch wird ein wichtiger Schritt in Richtung Harmonisierung des Geld- und Kapitalverkehrs in Europa erreicht. Seit 1.5.2004 sind weitere 10 Staaten hinzugekommen.
  



   
Wie lautet 
meine IBAN?
Damit sich diese EU-Vorgaben auch in Zukunft wirtschaftlich darstellen lassen und wir auch technisch der fortschreitenden Integration des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs in Europa gerecht werden, wurde eine technische Basis für grenzüberschreitende Euro-Überweisungen innerhalb der EU bis zur Betragsgrenze von 12.500 Euro geschaffen. Diese als "Grenzüberschreitender Zahlungsverkehr (GZV)" bezeichnete Anwendung ist darauf ausgerichtet, STP-fähige* Überweisungen nach den Kriterien der EU-Richtlinie zum Überweisungsverkehr einfach und schnell bearbeiten zu können.
    


  
Ihre persönliche IBAN und die BIC der Volksbank Pforzheim werden auf den Kontoauszügen angedruckt.

    IBAN berechnen   

Kriterien für eine EU-Standardüberweisung:

Zahlung innerhalb der EU in Euro

bis max. EUR 12.500,--

IBAN (International Bank Account Number) 
des Zahlungsempfängers
(internationale Kontonummer)
Bei Überweisungen in die EU müssen Sie die IBAN beim Empfänger erfragen

BIC (Bank Identifier Code) der Empfängerbank (internationale Bankleitzahl)
Der BIC ist bankbezogen. 
BIC der Volksbank Pforzheim lautet: VBPFDE66.
Bei Überweisungen in die EU müssen Sie den BIC beim Empfänger erfragen.

Gebührenteilung (share)

Erteilung elektronisch z.B. per Internet-Banking der Volksbank Pforzheim, mit einem Finanzprogramm wie z.B. dem von uns angebotenen ProfiCash, oder mittels
EU-Überweisungsvordruck

Die EU-Standardzahlungen werden ab 1.07.2003 entsprechend einer Inlandszahlung abgerechnet. 
Mit der Umsetzung entstehen für unsere Kunden in diesem Bereich somit enorme Kostenersparnisse.**
 
Die derzeit erreichbaren Länder entnehmen Sie bitte der Länderliste
(Stand 2.05)

Bei Fragen helfen Ihnen gerne unsere Fachleute im Auslandszahlungsverkehr:
Brunhilde Beran  Tel. 0 72 31 / 184-6436
Timo Guthmann  Tel. 0 72 31 / 184-5340


 
Hinweis für Firmen:

Geben Sie Ihre IBAN und BIC der Bank auf Ihren Rechnungen und Briefformularen an, die Sie in EU-Länder versenden.

 


* Die Überweisungen werden als STP-fähig (STP = Straight- Through-Processing) bezeichnet, wenn sie zum einen nach der Erfassung in der Bankenanwendung automatisiert ohne weitere manuelle Eingriffe bis zur Gutschrift beim Empfänger bearbeitet werden können und zum anderen den Vorgaben der EU-Kommission entsprechen.

** Beachten Sie bitte: Werden z.B. IBAN + BIC in der EU-Standard- überweisung nicht angegeben, können für die Abwicklung der entsprechenden Zahlungen auch weiterhin zusätzliche Gebühren berechnet werden.