| Regelungen
für grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb der europäischen Union Im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr in Europa haben sich zum 01.07.2003 Veränderungen ergeben, die vorrangig zum Ziel haben, im Interesse des Bankkunden die Preise für bargeldlose Zahlungen zu senken. Dadurch wird ein wichtiger Schritt in Richtung Harmonisierung des Geld- und Kapitalverkehrs in Europa erreicht. Seit 1.5.2004 sind weitere 10 Staaten hinzugekommen. |
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Wie lautet meine IBAN? |
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sich diese EU-Vorgaben auch in Zukunft wirtschaftlich darstellen lassen
und wir auch technisch der fortschreitenden Integration des grenzüberschreitenden
Zahlungsverkehrs in Europa gerecht werden, wurde eine technische
Basis für grenzüberschreitende Euro-Überweisungen innerhalb der EU bis
zur Betragsgrenze von 12.500 Euro geschaffen.
Diese als "Grenzüberschreitender Zahlungsverkehr (GZV)"
bezeichnete Anwendung ist darauf ausgerichtet, STP-fähige* Überweisungen
nach den Kriterien der EU-Richtlinie zum Überweisungsverkehr einfach und
schnell bearbeiten zu können. |
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Kriterien für
eine EU-Standardüberweisung:
Die EU-Standardzahlungen werden ab
1.07.2003 entsprechend einer Inlandszahlung abgerechnet. |
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Hinweis für Firmen: Geben Sie Ihre IBAN und BIC der Bank auf Ihren Rechnungen und Briefformularen an, die Sie in EU-Länder versenden.
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